Bundesweit für den Mittelstand · persönlich beraten

E-Mail-Archivierung für KMU: jede E-Mail wiederfinden – auch Jahre später.

Revisionssicher nach GoBD, betrieben in deutschen Rechenzentren – automatisch im Hintergrund, ab einem einzigen Postfach.

In jedem Unternehmen sammelt sich über die Jahre die gesamte Geschäftskorrespondenz an: Angebote, Auftragsbestätigungen, Reklamationen, Vertragsverhandlungen. Verteilt über Postfächer, von denen manche längst gelöscht sind.

Ein E-Mail-Archiv führt das zusammen. Jede ein- und ausgehende Nachricht wird automatisch gesichert – vollständig, im Originalformat, unveränderbar. Wer eine Korrespondenz von vor sechs Jahren sucht, findet sie in Sekunden.

Das beantwortet zugleich eine gesetzliche Anforderung: Abgabenordnung und GoBD verlangen, dass geschäftliche E-Mails je nach Inhalt 6 oder 8 Jahre revisionssicher aufbewahrt werden. Microsoft 365 und Google Workspace speichern E-Mails – revisionssicher archivieren sie sie ohne Ergänzung nicht.

Die Frage ist deshalb nicht, ob Ihr Unternehmen archivieren muss. Sondern wie das so gelöst wird, dass es im Alltag niemanden beschäftigt.

Genau das ordne ich mit Ihnen ein. Sachlich, ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

Was GoBD, Abgabenordnung und DSGVO für die E-Mail-Archivierung bedeuten

Hinweis: Die folgenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtssichere Beurteilung Ihrer individuellen Situation empfehle ich die Konsultation eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.

Drei Regelwerke bestimmen, wie Unternehmen in Deutschland mit geschäftlichen E-Mails umgehen müssen. Sie greifen ineinander, und jedes einzelne ist bindend.

1

GoBD – die Grundlage für elektronische Archivierung

Die GoBD sind die zentrale Rechtsgrundlage für die elektronische Archivierung in Deutschland. Sie gelten für alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Rechtsform. Fünf Anforderungen sind maßgeblich:

  • Unveränderlichkeit – archivierte E-Mails dürfen nachträglich nicht verändert oder gelöscht werden, ohne dass das protokolliert wird
  • Vollständigkeit – alle steuerlich relevanten E-Mails werden archiviert, einschließlich Anhängen und im Originalformat
  • Maschinelle Auswertbarkeit – das Archiv ist so strukturiert, dass eine Betriebsprüfung maschinell darauf zugreifen kann
  • Verfügbarkeit – E-Mails sind jederzeit zugänglich, unabhängig davon, wer gerade im Haus ist
  • Nachvollziehbarkeit – jede Änderung am Archiv wird protokolliert

Das bloße Speichern von E-Mails in Microsoft 365, Google Workspace oder auf einem lokalen Server erfüllt diese Anforderungen ohne ergänzende Archivierungslösung nicht.

2

Abgabenordnung – was wie lange aufbewahrt wird

Die Abgabenordnung legt fest, welche geschäftlichen Unterlagen aufbewahrt werden müssen und für welchen Zeitraum. Für E-Mails gilt: Entscheidend ist die Funktion der Nachricht, nicht das Medium.

  • 6 Jahre für empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe sowie sonstige steuerlich relevante Unterlagen, zum Beispiel Angebote, Auftragsbestätigungen und Vertragskorrespondenz
  • 8 Jahre für Buchungsbelege, zum Beispiel Rechnungen. Diese Frist wurde zum 1. Januar 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt.
  • 10 Jahre insbesondere für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte. Das betrifft E-Mails nur selten.

Die Frist beginnt in der Regel nicht mit dem Datum der E-Mail, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist. Sind Unterlagen noch für steuerliche oder rechtliche Belange von Bedeutung, kann sich die Aufbewahrungspflicht verlängern.

Die Pflicht bleibt bestehen, wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen, Postfächer gelöscht oder E-Mail-Systeme gewechselt werden.

3

DSGVO – löschen, was nicht mehr aufbewahrt werden muss

Die DSGVO verlangt, personenbezogene Daten nur so lange zu speichern, wie es erforderlich ist. Die Abgabenordnung verlangt je nach Inhalt eine Aufbewahrung über 6, 8 oder 10 Jahre. Auf den ersten Blick wirkt das gegensätzlich.

Solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, ist die Speicherung erforderlich. Der eigentliche Konflikt entsteht erst danach: bei Beständen, die niemand mehr aufbewahren muss und die trotzdem im Archiv liegen bleiben.

Dafür braucht ein Unternehmen ein Löschkonzept. Es hält fest, welche Kategorien von E-Mails welcher Frist unterliegen und was nach deren Ablauf mit ihnen geschieht. Diese Festlegung lässt sich nicht an die Technik abgeben, weil sich aus einer E-Mail selbst nicht zuverlässig ablesen lässt, ob sie steuerlich relevant war.

Die Archivierung sichert also die Aufbewahrung. Die Entscheidung über das Löschen bleibt eine organisatorische Aufgabe – eine, die einmal sauber beschrieben wird und danach als Regel gilt.

Wer sein Löschkonzept schriftlich hat, kann beide Anforderungen erklären: gegenüber dem Finanzamt und gegenüber dem Datenschutzbeauftragten.

Was das bei einer Betriebsprüfung bedeutet

Das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung auf steuerlich relevante E-Mails innerhalb der Aufbewahrungsfristen zugreifen. Was dafür vorhanden sein muss, ist klar definiert:

Was eine Betriebsprüfung konkret verlangt

  • Zugriff auf alle steuerlich relevanten E-Mails innerhalb der Aufbewahrungsfristen
  • Maschinelle Auswertbarkeit – nicht nur Einsicht in einzelne Nachrichten
  • Vollständigkeit, einschließlich der Postfächer ausgeschiedener Mitarbeitender
  • Nachweisbare Unveränderlichkeit der archivierten Daten

Kann ein Unternehmen diesen Zugriff nicht bereitstellen, gilt das als formeller Mangel. Welche Folgen daraus entstehen, entscheidet die Finanzverwaltung im Einzelfall – bis hin zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage.

Mit einer geeigneten Archivierungslösung ist das keine Vorbereitung, die vor einer Prüfung geleistet werden muss. Sie ist dann bereits erledigt – seit dem Tag der Einrichtung.

Wie Archivierungslücken entstehen – und was ein Archiv im Alltag verändert

Archivierung scheitert in KMU selten am Willen. Sie entsteht als Lücke aus einem ganz normalen Muster: Das Unternehmen wächst, die Struktur wächst nicht mit.

Das typische Muster in drei Phasen

1

Am Anfang genügt das vorhandene System

Das Unternehmen ist überschaubar. E-Mails liegen lokal oder in Microsoft 365, alles ist zugänglich. Archivierung ist kein Thema, weil sie im Alltag nicht gebraucht wird.

Die Aufbewahrungspflicht besteht trotzdem – sie wurde nur noch nicht eingefordert.

2

Mit dem Wachstum wird es unübersichtlich

Mitarbeitende kommen und gehen, Postfächer werden gelöscht, E-Mail-Systeme gewechselt – von Exchange zu Microsoft 365, von einem Anbieter zum nächsten.

Dabei bleiben E-Mails zurück. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil niemand daran denkt, dass diese Nachrichten noch viele Jahre verfügbar sein müssen.

3

Irgendwann wird danach gefragt

Der Steuerberater braucht die Korrespondenz zu einem Vorgang aus einem Geschäftsjahr vor drei Jahren. Zuständig war ein Mitarbeitender, dessen Postfach beim Austritt gelöscht wurde.

Dann beginnt eine Suche, die oft ergebnislos bleibt. Das ist kein Versäumnis Einzelner – es ist das Ergebnis einer Struktur, die nie bewusst aufgebaut wurde.

Die fünf häufigsten Lücken

  • Microsoft 365 als Archiv betrachtenMicrosoft 365 speichert E-Mails, aber nicht revisionssicher. Gelöschte Nachrichten sind weg, Änderungen hinterlassen keine Spur.
  • Postfächer ausgeschiedener Mitarbeitender löschenDie enthaltenen E-Mails unterliegen weiterhin der Aufbewahrungspflicht und müssen verfügbar bleiben.
  • E-Mail-System wechseln ohne MigrationBeim Wechsel bleiben alte E-Mails oft zurück – aufbewahrungspflichtig sind sie trotzdem.
  • Archivierung den Mitarbeitenden überlassenWer selbst entscheidet, was aufbewahrt wird, kann Vollständigkeit nicht gewährleisten. Gefordert ist automatische, lückenlose Archivierung.
  • Lokale PST-Dateien als Archiv nutzenPST-Dateien lassen sich verändern, löschen und beschädigen – ohne dass das protokolliert wird.
Lücken in der E-Mail-Archivierung: Eine durchgehende Kette archivierter E-Mails mit fehlenden Zeiträumen

Was sich mit einem zentralen Archiv im Alltag ändert

Die rechtliche Seite ist das eine. Im Tagesgeschäft zeigt sich der Unterschied an anderer Stelle:

Suchen wird zu Finden

Korrespondenz aus vergangenen Jahren – für Reklamationen, Gewährleistungsfälle oder Vertragsfragen – ist über Absender, Betreff oder Volltext in Sekunden auffindbar.

Auch dann, wenn das ursprüngliche Postfach längst nicht mehr existiert.

Systemwechsel verliert seinen Schrecken

Das Archiv liegt außerhalb des E-Mail-Systems. Ein Wechsel des Anbieters oder der Umzug nach Microsoft 365 betrifft es nicht.

Die Korrespondenz früherer Jahre bleibt erreichbar, auch wenn das System, in dem sie entstanden ist, längst abgelöst wurde.

Wissen bleibt im Unternehmen

Wenn Mitarbeitende gehen, bleibt ihre Korrespondenz verfügbar – vollständig und ohne dass ein Postfach dauerhaft weiterlaufen muss.

Das spart Lizenzkosten und erhält gleichzeitig den Zugriff auf frühere Vorgänge.

E-Mail-Archivierung in der Praxis – meine Einordnung

In diesem kurzen Video erkläre ich, warum E-Mail-Archivierung in der Praxis so oft unterschätzt wird – und was das für KMU konkret bedeutet.

Nicht als Gesetzestext, sondern als Einordnung aus 25 Jahren Praxis mit kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Was ich beschreibe, ist kein Einzelfall. Es ist das Muster, das sich in den meisten KMU wiederholt – unabhängig von Branche, Größe oder eingesetzter Lösung.

Die Frage ist deshalb nicht, ob Ihr Unternehmen archivieren muss. Sondern ob Ihre heutige Lösung die Anforderungen bereits erfüllt – und was fehlt, wenn nicht.

BT Mailarchiv – warum das meine Empfehlung ist

Ich habe verschiedene Archivierungslösungen für den Einsatz im Mittelstand geprüft – nach denselben Kriterien, die ich an alle digitalen Lösungen anlege: rechtssicher, alltagstauglich, wirtschaftlich sinnvoll.

BT Mailarchiv erfüllt alle drei. Ausschlaggebend war für mich vor allem ein Punkt, der bei anderen Lösungen anders gelöst ist: Die Kosten hängen nicht an der Zahl der Postfächer, sondern allein am Archivvolumen.

Meine Empfehlung

BT Mailarchiv

Revisionssichere E-Mail-Archivierung für KMU, betrieben in deutschen Rechenzentren – unter meiner Marke, mit einem deutschen Betreiber im Hintergrund.

  • Automatische Archivierung aller ein- und ausgehenden E-Mails über die E-Mail-Zuführung Ihres Systems
  • Unbegrenzte Anzahl an Postfächern innerhalb eines Unternehmensmandanten
  • Zugriff über eine browserbasierte WebApp, ohne Installation auf den Arbeitsplätzen
  • Zentrale Suche nach Absender, Empfänger, Betreff, Inhalt und Anhängen
  • Für jede archivierte E-Mail wird eine SHA-256-Prüfsumme gespeichert, die Journaldateien sind untereinander verkettet
  • AES-256-verschlüsselte Ablage, geo-redundant in zwei deutschen Rechenzentren
  • ISO 27001 zertifizierte Rechenzentrumsinfrastruktur
  • Technische Grundlage für eine revisionssichere und GoBD-konforme Archivierung

Was das im Alltag bedeutet

Läuft ohne Zutun

Alle ein- und ausgehenden E-Mails werden automatisch archiviert, einschließlich Anhängen und im Originalformat.

Niemand muss daran denken, niemand muss etwas auswählen.

Ein Preis für das ganze Unternehmen

Ob zehn oder achtzig Postfächer: Abgerechnet wird ausschließlich nach der gemeinsam genutzten Archivgröße.

Ein zusätzliches Postfach kostet keinen Aufpreis. Auch die Postfächer ausgeschiedener Mitarbeitender bleiben ohne Zusatzkosten im Archiv.

Zugriff über den Browser

Das Archiv wird über eine WebApp genutzt. Auf den Arbeitsplätzen muss dafür nichts installiert werden.

Wer welche Bereiche sehen darf, wird über Benutzer- und Zugriffsrechte festgelegt.

Finden in Sekunden

Suche über Datum, Absender, Empfänger, Betreff oder Volltext, einschließlich der Inhalte von Anhängen.

Auch dann, wenn das ursprüngliche Postfach längst nicht mehr existiert.

Eine gute Archivierungslösung erkennt man daran, dass die Mitarbeitenden kaum etwas von ihr merken. Genau das ist hier der Fall.

Wie die E-Mails ins Archiv kommen

Für die Archivierung gibt es zwei grundsätzlich verschiedene Wege. Sie unterscheiden sich in einem Punkt, der für die Revisionssicherheit den Ausschlag gibt: dem Zeitpunkt.

So arbeitet BT Mailarchiv

Zuführung beim Empfang und Versand

Jede Nachricht wird in dem Moment an das Archiv übergeben, in dem sie das E-Mail-System erreicht oder verlässt. Bei Microsoft 365 übernimmt das die Journalfunktion, andere Systeme bieten vergleichbare Wege.

Zwischen dem Vorgang und der Archivierung liegt damit keine Zeitspanne, in der sich an der Nachricht etwas ändern könnte.

Der andere Weg

Nachträglicher Abruf aus dem Postfach

Manche Lösungen holen die Nachrichten in regelmäßigen Abständen per IMAP oder POP3 aus den Postfächern ab. Das ist technisch einfacher einzurichten, weil am E-Mail-System selbst nichts verändert werden muss.

Zwischen Empfang und Abruf vergeht dabei jedoch Zeit. Was in dieser Zeit im Postfach geschieht, bleibt für das Archiv unsichtbar.

Genau darin liegt das Problem beim nachträglichen Abruf. Eine Nachricht kann in der Zwischenzeit verschoben, verändert oder gelöscht worden sein. Das Archiv bekommt dann entweder eine veränderte Fassung oder gar nichts. Beides lässt sich später nicht mehr erkennen, und damit ist weder die Vollständigkeit noch die Unveränderlichkeit belegbar. Beides verlangen die GoBD ausdrücklich.

Deshalb biete ich den Abruf per IMAP oder POP3 nicht als Standardweg an. Eine Archivierung, deren Lückenlosigkeit sich nicht belegen lässt, erfüllt ihren eigentlichen Zweck nicht.

Was das für die Einrichtung bedeutet

Die Zuführung wird einmal im E-Mail-System eingerichtet und läuft danach ohne weiteres Zutun. Bei Microsoft 365 und Exchange ist das ein überschaubarer Schritt, den ich in der Standard-Einrichtung übernehme. Bei gewachsenen oder gemischten Umgebungen schaue ich mir das vorher an, damit von Beginn an jede Nachricht erfasst wird.

Wer BT Mailarchiv betreibt – und warum das zählt

Beim Thema Cloud stellt sich eine Frage, die viele Anbieter nicht klar beantworten: Wer betreibt die Lösung tatsächlich, und welchem Recht unterliegt dieses Unternehmen?

BT Mailarchiv ist mein Angebot unter meiner Marke. Der technische Betrieb liegt bei der LWsystems GmbH & Co. KG aus Bad Iburg, dem Hersteller von Benno MailArchiv. Entwicklung, Betrieb und Datenhaltung liegen damit in einer Hand, und diese Hand sitzt in Deutschland.

Betreiber der Lösung
LWsystems GmbH & Co. KG, Bad Iburg – inhabergeführt, gegründet 2004
Serverstandort
Deutschland, zwei Rechenzentren mit automatischem Failover
Ablageort der Archivdaten
Deutschland, geo-redundant verteilt
Verschlüsselung
AES-256 für alle archivierten E-Mails
Zertifizierung
ISO 27001 zertifizierte Rechenzentrumsinfrastruktur mit regelmäßigen externen Audits
Unterstützte Systeme
Beliebige Mail- und Groupwareserver, insbesondere Microsoft 365 und Exchange Online
Rechtsrahmen
Deutsches und europäisches Recht, kein US-Mutterkonzern

Was das für den CLOUD Act bedeutet

Für die Anwendbarkeit des US-amerikanischen CLOUD Act kommt es darauf an, welches Unternehmen die Daten tatsächlich verarbeitet und speichert. Bei BT Mailarchiv ist das ein deutsches Unternehmen ohne US-Konzernanbindung, und die archivierten Daten liegen ausschließlich in deutschen Rechenzentren.

Damit ist diese Frage für Ihr Unternehmen in einem Satz beantwortbar – gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und Prüfern.

Was BT Mailarchiv kostet

Der Preis richtet sich ausschließlich nach der Archivgröße Ihres Unternehmens. Die Zahl der Postfächer spielt keine Rolle, sie ist in allen Tarifen unbegrenzt.

Ein zusätzliches Postfach kostet damit keinen Aufpreis. Wächst über die Jahre das Archivvolumen, wechseln Sie in den nächsten Tarif – ein Schritt, den wir rechtzeitig abstimmen und der dadurch planbar bleibt.

Tarif
Archivspeicher
pro Monat
StartFür kleine Betriebe und neu aufgebaute Archive
10 GB
12,90 €
BusinessDer häufigste Einstieg bei gewachsenen Beständen
25 GB
19,90 €
Business PlusFür längere Historie oder anhangsintensive Korrespondenz
50 GB
29,90 €
ProfessionalFür größere Teams mit vielen Jahren Bestand
100 GB
49,90 €
EnterpriseFür umfangreiche Archive und Altbestände
250 GB
99,00 €

Zusätzlicher Speicher über 250 GB, je weitere 25 GB

7,90 € pro Monat

Einrichtung und Inbetriebnahme

Sie entscheiden, wie viel Unterstützung Sie bei der Anbindung Ihres E-Mail-Systems brauchen. Die Einrichtung fällt einmalig an.

Selbsteinrichtung
Ich stelle den Archivmandanten bereit, die technische Anbindung übernehmen Sie oder Ihre IT.
0,00 €
Standard-Einrichtung
Einrichtung durch mich in einer unterstützten Standardumgebung, einschließlich Konfiguration und Funktionstest.
29,99 €
Erweiterte Einrichtung
Für komplexe Umgebungen, mehrere Mailsysteme oder individuelle Routinganforderungen.
nach Aufwand

Was in diesem Preis steckt

Unbegrenzte Postfächer

Ein Betrieb mit 18 Postfächern und 22 GB Bestand zahlt denselben Preis wie einer mit 6 Postfächern und derselben Archivgröße: 19,90 € im Monat.

Speicher wächst mit

Zeichnet sich ab, dass der gebuchte Speicher knapp wird, stimmen wir die passende Erweiterung rechtzeitig ab. Die Archivierung läuft dabei weiter.

Monatliche Laufzeit

Keine Mindestlaufzeit, keine Mindestabnahme. Abgerechnet wird monatlich.

Kein Hardware-Invest

Kein eigener Server, keine Wartung, keine Backup-Verantwortung. Der Betrieb liegt vollständig im Rechenzentrum.

30 Tage testen, dann entscheiden

Sie starten mit dem Tarif Start im laufenden Betrieb und prüfen Archivierung, Suche und Benutzerzugänge mit Ihren echten E-Mails. Beenden Sie die Pilotphase fristgerecht, fällt für den Testmonat keine Grundgebühr an. Führen Sie fort, wird der erste Monat mit 12,90 € netto berechnet.

Die Pilotphase umfasst die laufende Archivierung neu ein- und ausgehender E-Mails. Der Import bestehender Altarchive gehört nicht dazu, und die Einrichtungsleistung wird unabhängig von der Fortführung berechnet.

Die enthaltenen 10 GB sind eine Abrechnungsgrenze, keine Bremse: Beim Erreichen wird die Archivierung nicht gestoppt, damit keine Nachricht verloren geht. Zeichnet sich mehr Bedarf ab, stimmen wir vor der Fortführung den passenden Tarif ab.

Welcher Tarif zu Ihnen passt, hängt vom heutigen Bestand und vom jährlichen Zuwachs ab. Beides schätzen wir im ersten Gespräch gemeinsam ab, damit Sie nicht zu klein starten und nicht zu groß buchen.

Besonders geeignet für

  • KMU jeder Größe – abgerechnet wird nach Archivgröße, die Zahl der Postfächer ist unbegrenzt
  • Unternehmen mit Microsoft 365, Exchange oder einem anderen Mailserver, der eine Zuführung an das Archiv unterstützt
  • Unternehmen, die ihre Aufbewahrungspflichten sauber und dauerhaft erfüllen möchten
  • Unternehmen, die häufig auf ältere Korrespondenz zugreifen – bei Reklamationen, Gewährleistung oder Vertragsfragen
  • Unternehmen, die Wert darauf legen, dass ihre Daten in Deutschland verarbeitet werden

Weniger geeignet für

  • Unternehmen, die bereits eine geprüfte, revisionssichere Archivierung im Einsatz haben
  • Unternehmen, die eine automatische Löschung nach Fristablauf als Systemfunktion erwarten
  • Unternehmen, deren Mailsystem keine Zuführung erlaubt und die ausschließlich auf einen Abruf per IMAP oder POP3 angewiesen sind
  • Unternehmen mit sehr speziellen Compliance-Anforderungen, die über GoBD und DSGVO hinausgehen
  • Unternehmen mit eigener IT-Abteilung, die Archivierung bewusst selbst betreiben möchte

Für die meisten KMU ist die Ausgangslage einfacher, als sie zunächst wirkt: Es geht nicht um ein IT-Projekt, sondern um eine Struktur, die einmal richtig gesetzt wird und danach im Hintergrund läuft.

Jörg Brauner - Brauner Telecom

Beratung heißt für mich: erst prüfen, dann empfehlen​

Gute Beratung beginnt für mich nicht mit einer Lösung, sondern mit der Frage, ob eine Veränderung überhaupt sinnvoll ist.

Mein Name ist Jörg Brauner. Seit 1998 berate ich kleine und mittlere Unternehmen in Fragen der Unternehmenskommunikation – nach meiner Ausbildung bei der Deutschen Telekom und mit über 25 Jahren Erfahrung in diesem Bereich.

Eines habe ich in dieser Zeit immer wieder erlebt: Die beste Lösung ist nicht die mit den meisten Funktionen. Es ist die, die im Alltag trägt.

Bei der Archivierung zeigt sich das an einer einfachen Probe: Können Sie eine E-Mail von vor sechs Jahren finden, wenn Sie sie brauchen? In vielen Betrieben lautet die ehrliche Antwort: vermutlich nicht. Das ist kein Vorwurf – es fällt nur selten auf, weil es selten gebraucht wird. Bis es gebraucht wird.

Ich bin an keinen Hersteller gebunden. Einige Lösungen empfehle ich häufiger, weil sie sich in der Praxis bewährt haben. Aber wenn Ihre heutige Archivierung die gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllt, sage ich Ihnen das – auch wenn Beratung und Umsetzung mein Geschäft sind.

Seit 1998selbstständig als unabhängiger Berater

Über 25 JahreErfahrung in der Unternehmenskommunikation

Deutsche TelekomAusbildung im Telekommunikationsbereich

Herstellerunabhängigan keinen Anbieter gebunden

Eine ehrliche Einordnung ist mehr wert als ein Wechsel, den Sie nicht brauchen.

So gehen wir vor – in vier Schritten

Ein Archiv einzurichten klingt nach Projekt. In der Praxis bleibt es überschaubar, weil BT Mailarchiv als Cloud-Lösung ohne eigenen Server auskommt.

Mein Ansatz ist derselbe wie bei allen Entscheidungen, die ich mit KMU begleite: erst einordnen, dann testen, dann umsetzen.

1

Erstes Gespräch: 15 Minuten, per Telefon oder Video

Wir schauen gemeinsam, wie Ihre E-Mail-Ablage heute aufgestellt ist: welches System im Einsatz ist, wie viele Postfächer bestehen, wie groß der vorhandene Bestand ungefähr ist und was bisher archiviert wird.

Kein Vor-Ort-Termin. Keine Vorbereitung. Keine Verpflichtung.

2

Einordnung und Empfehlung

Sie erhalten eine klare Einschätzung: Erfüllt Ihre heutige Lösung die Anforderungen? Wo bestehen Lücken? Und welcher Tarif passt zu Ihrem Bestand und zum jährlichen Zuwachs?

Wenn Ihre Archivierung bereits passt, sage ich Ihnen das – mit Begründung.

3

30 Tage im laufenden Betrieb testen

Bevor Sie sich festlegen, richten wir die Archivierung ein und Sie prüfen 30 Tage lang Archivierung, Suche und Benutzerzugänge mit Ihren echten E-Mails. Ich begleite die Pilotphase persönlich.

Beenden Sie fristgerecht, fällt für den Testmonat keine Grundgebühr an. Führen Sie fort, wird der erste Monat berechnet. Die Einrichtungsleistung fällt in beiden Fällen an.

Kein Verkaufsdruck. Keine Verpflichtung danach.

4

Regelbetrieb, Altbestände und dauerhafte Betreuung

Passt es, geht die Pilotumgebung in den regulären Betrieb über. Wir legen fest, welche Adressen zugeführt werden und welche davon ausgenommen bleiben sollen, etwa reine Systempostfächer.

Vorhandene Bestände aus PST-Dateien, Altarchiven oder bestehenden Postfächern lassen sich nachträglich übernehmen. Das ist kein Bestandteil des Monatspreises, sondern wird nach Aufwand abgestimmt – deshalb schauen wir uns vorher an, was tatsächlich gebraucht wird.

Die organisatorischen Punkte benenne ich ebenfalls: Verfahrensdokumentation und Löschkonzept bleiben Aufgabe des Unternehmens. Ich sage Ihnen, was dafür nötig ist, damit diese Punkte nicht offen bleiben.

Danach läuft die Archivierung im Hintergrund – und ich bleibe Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Der gesamte Weg von der ersten Einordnung bis zum laufenden Archiv dauert in den meisten Betrieben wenige Tage. Der Aufwand auf Ihrer Seite beschränkt sich auf zwei Gespräche und eine Freigabe im E-Mail-System.

FAQ – Ihre Fragen zur E-Mail-Archivierung für KMU, ehrlich beantwortet

Was ist eine revisionssichere E-Mail-Archivierung?

Eine revisionssichere E-Mail-Archivierung speichert alle geschäftlichen E-Mails automatisch, vollständig und unveränderbar – so, dass sie auch nach vielen Jahren im Originalzustand abrufbar sind.

Fünf Anforderungen müssen dabei gleichzeitig erfüllt sein: Unveränderlichkeit, Vollständigkeit einschließlich Anhängen, Speicherung im Originalformat, maschinelle Auswertbarkeit und dauerhafte Verfügbarkeit.

Der Unterschied zum reinen Speichern liegt in der Nachweisbarkeit: Ein Archiv protokolliert jeden Vorgang. Ein Postfach nicht.

Sind wir als kleines Unternehmen wirklich zur E-Mail-Archivierung verpflichtet?

Ja – die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Betroffen ist jedes Unternehmen, das steuerlich relevante E-Mails sendet oder empfängt. Rechtsgrundlagen sind GoBD, Abgabenordnung und Handelsgesetzbuch. Eine Ausnahmeregelung für KMU gibt es nicht.

In der Praxis fällt das oft erst auf, wenn danach gefragt wird. Die Pflicht besteht aber unabhängig davon, ob sie bereits eingefordert wurde.

Reicht es nicht, E-Mails in Microsoft 365 oder Google Workspace zu speichern?

Beide Dienste speichern E-Mails zuverlässig – aber sie archivieren sie ohne Ergänzung nicht revisionssicher im Sinne der GoBD.

Der Unterschied: In einem Postfach können E-Mails verändert, verschoben oder gelöscht werden, ohne dass das protokolliert wird. Die GoBD verlangen Unveränderlichkeit, vollständige Protokollierung und maschinelle Auswertbarkeit.

Microsoft 365 bietet mit In-Place Archiving und Google Workspace mit Vault eigene Archivfunktionen an. Ob diese im Einzelfall ausreichen, hängt von Konfiguration und Lizenzumfang ab – in der Praxis erfüllen sie die deutschen Anforderungen meist nicht vollständig.

Eine ergänzende Archivierungslösung ist deshalb auch dann sinnvoll, wenn Sie bereits Microsoft 365 oder Google Workspace einsetzen.

Wie lange müssen E-Mails aufbewahrt werden?

Je nach Funktion der E-Mail gelten in der Regel 6 oder 8 Jahre: 6 Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe wie Angebote, Auftragsbestätigungen und Vertragskorrespondenz, 8 Jahre für Buchungsbelege wie Rechnungen. Pauschal 10 Jahre gelten nicht für steuerlich relevante E-Mails, denn diese Frist betrifft vor allem Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse.

Die Frist beginnt in der Regel nicht mit dem Datum der E-Mail, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstanden ist. Sind Unterlagen noch für steuerliche oder rechtliche Belange von Bedeutung, kann sich die Aufbewahrungspflicht verlängern.

Was passiert mit den E-Mails, wenn ein Mitarbeitender das Unternehmen verlässt?

Die Aufbewahrungspflicht endet nicht mit dem Austritt. Sie gilt weiter, für die gesamte Frist.

Das bedeutet: Postfächer ausscheidender Mitarbeitender können nicht ohne Weiteres gelöscht werden, solange die Pflicht besteht.

Mit einem Archiv löst sich das praktisch: Die E-Mails liegen dort unabhängig vom Postfach. Das Postfach kann geschlossen werden, die Korrespondenz bleibt im Unternehmen – und da BT Mailarchiv nach Archivgröße abgerechnet wird, entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten.

Was verlangt eine Betriebsprüfung konkret?

Das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung auf alle steuerlich relevanten E-Mails innerhalb der Aufbewahrungsfristen zugreifen – maschinell und vollständig.

Dazu gehören auch die Postfächer ausgeschiedener Mitarbeitender und die nachweisbare Unveränderlichkeit der Daten. Für Prüfer und Revision lässt sich im Archiv ein eigener Zugang mit eingeschränkten Rechten einrichten.

Kann ein Unternehmen diesen Zugriff nicht bereitstellen, gilt das als formeller Mangel. Welche Folgen daraus entstehen, entscheidet die Finanzverwaltung im Einzelfall – bis hin zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage.

Warum bieten Sie keinen Archivabruf per IMAP oder POP3 an?

Weil sich damit die Lückenlosigkeit des Archivs nicht belegen lässt.

Beim Abruf per IMAP oder POP3 holt sich das Archiv die Nachrichten in Abständen aus den Postfächern. Zwischen dem Empfang einer E-Mail und ihrem Abruf vergeht Zeit. Wird die Nachricht in dieser Zeit verändert, verschoben oder gelöscht, bekommt das Archiv eine veränderte Fassung oder gar nichts – und später ist das nicht mehr erkennbar.

Die GoBD verlangen Vollständigkeit und Unveränderlichkeit. Beides setzt voraus, dass die Nachricht im Moment von Empfang oder Versand an das Archiv übergeben wird. Genau so arbeitet BT Mailarchiv, bei Microsoft 365 etwa über die Journalfunktion.

Der Abruf aus dem Postfach ist einfacher einzurichten. Er erkauft diese Einfachheit aber an der Stelle, an der ein Archiv seinen Zweck erfüllen muss.

Löscht das Archiv E-Mails automatisch, wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist?

Nein. Eine automatische Löschung nach Fristablauf ist nicht vorgesehen, und unterschiedliche Fristen lassen sich nicht als automatisierte Richtlinie hinterlegen.

Das ist eine bewusste Einordnung und kein Versäumnis: Welche E-Mail welcher Frist unterliegt, ergibt sich aus ihrem Inhalt und ihrem steuerlichen Bezug. Eine Automatik, die das zuverlässig entscheidet, gibt es in der Praxis nicht.

Was sich einrichten lässt: Bestimmte Adressen können von der Archivierung ausgenommen werden, etwa reine Systempostfächer. Und der Umgang mit abgelaufenen Beständen wird als organisatorischer Vorgang festgelegt, nicht als stille Automatik im Hintergrund.

Ich sage Ihnen im Gespräch offen, was das für Ihr Löschkonzept bedeutet. Diese Frage gehört zur Entscheidung dazu.

Was passiert mit E-Mails aus der Vergangenheit?

Die laufende Archivierung beginnt mit der Einrichtung. Bestehende Bestände aus Postfächern, PST-Dateien oder Altarchiven lassen sich zusätzlich übernehmen, soweit sie noch vorhanden sind.

Diese Übernahme ist kein Bestandteil des Monatspreises. Sie wird nach Aufwand abgestimmt, weil Umfang und Zustand der Altbestände stark auseinandergehen – von einer sauberen Exportdatei bis zu verteilten PST-Dateien auf einzelnen Rechnern.

Deshalb schauen wir vorher gemeinsam, was tatsächlich gebraucht wird. Häufig ist nicht der gesamte Altbestand relevant, sondern ein klar abgegrenzter Zeitraum.

Wie viel Speicherplatz brauchen wir?

Bei BT Mailarchiv zählt die gemeinsam genutzte Archivgröße des Unternehmens, nicht die Zahl der Postfächer. Maßgeblich sind deshalb zwei Größen: der heutige Bestand und der jährliche Zuwachs.

Als grobe Orientierung: Viele Betriebe mit fünf bis zwanzig Arbeitsplätzen starten mit 10 oder 25 GB. Anhangsintensive Korrespondenz – etwa Pläne, Fotos oder große PDF-Dateien – verschiebt das nach oben.

Eine belastbare Einschätzung bekommen wir schnell, weil sich die heutige Größe der Postfächer in den meisten Systemen direkt auslesen lässt. Daraus ergibt sich auch, wie lange ein Tarif voraussichtlich trägt.

Wird der gebuchte Speicher knapp, stimmen wir die Erweiterung rechtzeitig ab. Die Archivierung läuft dabei weiter.

Was kostet BT Mailarchiv – und gibt es versteckte Kosten?

Der Einstieg liegt bei 12,90 € netto pro Monat für 10 GB Archivspeicher, 25 GB kosten 19,90 € netto. Die Zahl der Postfächer ist in allen Tarifen unbegrenzt.

Dazu kommt einmalig die Einrichtung: 0,00 € bei Selbsteinrichtung, 29,99 € für die Standard-Einrichtung durch mich, nach Aufwand bei komplexen Umgebungen.

Nicht im Monatspreis enthalten sind die Übernahme vorhandener Altbestände sowie zusätzliche Beratungs- oder Dokumentationsleistungen. Beides biete ich nach Aufwand an und stimme es vorher mit Ihnen ab.

Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Mindestabnahme. Abgerechnet wird monatlich.

Wie verdienen Sie an Ihrer Empfehlung?

BT Mailarchiv ist mein eigenes Angebot. Ich kaufe die Leistung beim Betreiber zu einem Einkaufspreis ein und kalkuliere meinen Preis selbst. Eine erfolgsabhängige Herstellervergütung gibt es nicht.

Was daraus nicht folgt: dass ich empfehle, was mir mehr einbringt. Wenn Ihre heutige Archivierung die Anforderungen bereits erfüllt, sage ich Ihnen das – auch wenn dann kein Auftrag entsteht.

Mein Ruf hängt daran, dass Sie die richtige Entscheidung treffen, nicht daran, dass Sie eine bestimmte Lösung buchen.

Warum sollte ich das mit Brauner Telecom angehen und nicht direkt beim Betreiber?

LWsystems liefert Technik und Betrieb und vertreibt diese Lösung über Partner. Ich liefere die Einordnung und bleibe Ihr Ansprechpartner.

Erfüllt Ihre heutige Archivierung die Anforderungen? Welche Postfächer und Adressen gehören zugeführt, welche nicht? Was passiert mit den E-Mails bereits ausgeschiedener Mitarbeitender? Und wie wird die Zuführung eingerichtet, ohne den Betrieb zu unterbrechen?

Ich begleite KMU seit 1998 bei Entscheidungen dieser Art und kenne die typischen Stolperstellen. Das ist der Unterschied zwischen einem Produktkauf und einer Entscheidung, die zu Ihrem Unternehmen passt.

Der nächste Schritt – Ihre Archivierung einordnen lassen

Wenn Sie bis hierher gelesen haben, haben Sie wahrscheinlich schon ein Gefühl dafür, wo Ihr Unternehmen bei der E-Mail-Archivierung steht.

Der nächste Schritt ist kein Projekt. Es ist ein Gespräch – 15 Minuten, per Telefon oder Video. Kein Vor-Ort-Termin, keine aufwendige Vorbereitung, keine Verpflichtung.

Passt BT Mailarchiv zu Ihrer Situation, testen Sie 30 Tage im laufenden Betrieb. Passt es nicht, wissen Sie das nach 15 Minuten.

Was Sie aus dem Gespräch mitnehmen

  • Eine klare Einordnung Ihrer heutigen Archivierung – erfüllt sie die Anforderungen oder nicht
  • Eine Einschätzung, wo Lücken bestehen: fehlende Postfächer, ausgeschiedene Mitarbeitende, Systemwechsel ohne Übernahme
  • Eine Einschätzung Ihres Archivvolumens und damit des Tarifs, der voraussichtlich trägt
  • Klarheit darüber, welche organisatorischen Punkte bei Ihnen offen sind – etwa Verfahrensdokumentation und Löschkonzept

Kein Angebot, das Sie unter Druck setzt. Keine Lösung von der Stange. Nur Klarheit, damit Sie fundiert entscheiden können. Jede Anfrage beantworte ich persönlich – ohne automatische Antworten, ohne Callcenter.

Sie haben Fragen? Rufen Sie mich gern an: 04821 149 00 00

E-Mail-Archivierung